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Von vielen Bürgern haben wir schon gehört: “Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn doch ruhig abstellen!“
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf das normalerweise benutzt werden. Das einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis, der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein.
Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.
Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird…
Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt großteils befreit sind sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.
Die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt, wird ein Fußgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert, nicht von dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt.
Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Weitere Verhaltenstipps finden sie auf unserer Homepage unter "Blaulicht im Rückspiegel".
Wir bitten Sie also um Ihr Verständnis, wenn wir Sie demnächst wieder einmal mitten in der Nacht wecken müssen – es dient der Sicherheit aller Bürger und sollten Sie mehr über Ihre Feuerwehr erfahren, oder sogar aktiv mithelfen wollen: Kommen Sie einfach zu unserem Feuerwehrgerätehaus ,wenn die Kameraden gerade dort Dienst haben, und sprechen Sie uns an – Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Sicheres Grillen
Blaulicht im Rückspiegel