Blaulicht & Martinshorn - Was tun?!


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Blaulicht im Rückspiegel - Was tun?

Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs ist, geht es meist um Sekunden. Doch viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie reagieren müssen, wenn es im Rückspiegel blau blinkt, damit die Feuerwehr oder der Rettungsdienst schnell zu ihrem Ziel kommt. Um den Rettungskräften zu helfen, sollten alle Verkehrsteilnehmer ein paar einfache Regeln beachten.

Verhaltenstipps

1. Orientieren

  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Sondersignale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?

2. Reagieren

  • Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schafft
  • Auf andere Verkehrsteilnehmer achten z.B. Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger
  • alten Fahrweg erst dann fortsetzen, wenn das Einsatzfahrzeug problemlos passiert ist



Das Wegerecht (§ 38 StVO)

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzten darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt.
Das Wegerecht wird von der Feuerwehr, Polizei sowie Rettungsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verlogen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Quelle: ADAC

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